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| Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke |
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Im Jahr 2001 wurden unter der Bezeichnung "Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" eine neue Produktkategorie in die deutsche Diätverordnung aufgenommen. Ihre Stellung als Lebensmittel in der Nähe von Arzneimitteln wird schon durch diese Bezeichnung deutlich. Bilanzierte Diäten werden für Personen entwickelt, die aufgrund einer Erkrankung, wegen einer bestimmten Funktionseinschränkung eines Organs oder aber wegen besonderer körperlicher Umstände eine spezielle Anforderung an die Nährstoff- und Energiezufuhr haben. Das können Menschen mit Stoffwechselstörungen sein wie z.B. Diabetiker. Wenn bilanzierte Diäten so zusammengesetzt sind, dass sie den kompletten Tagesbedarf der betroffenen Personengruppe unter Berücksichtigung ihres speziellen Ernährungsbedürfnisses decken (z.B. Trinknahrung), spricht man von "Vollständig bilanzierte Diäten" - im Unterschied zu "Ergänzenden bilanzierten Diäten". Ergänzenden bilanzierten Diäten Während Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Menschen vorgesehen sind, richten sich ergänzende bilanzierte Diäten ausdrücklich an Patienten mit einem definierten Krankheitsbild, beispielsweise für Menschen mit einem gestörten Mineralstoff- oder Vitaminhaushalt. Die Erkrankung wird dabei über die Ernährung auf natürliche Weise beeinflusst und behandelt. Ergänzende bilanzierte Diäten müssen in ihrer Zusammensetzung und in ihrem Nutzen für den Patienten wissenschaftlich belegt sein. Wegen ihres konkreten Krankheitsbezugs stehen ergänzende bilanzierte Diäten den herkömmlichen Arzneimitteln sehr nahe, ohne sie jedoch zu ersetzen. Sie dienen vielmehr der Unterstützung und Optimierung des medizinischen Therapiekonzeptes und werden unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Da Lebensmittel im Gegensatz zu Arzneimitteln in der Regel ohne gesundheitliches Risiko und frei von Nebenwirkungen sind, sind bilanzierte Diäten frei verkäuflich. Sie werden rechtlich als Lebensmittel eingestuft, die durch ihren klar definierten ernährungstherapeutischen Nutzen die Therapie mit Arzneimitteln unterstützen können. |
Definitionen: Der Begriff "Diät" hat nichts mit Abnehmen zu tun, sondern meint die "gezielte Nährstoffaufnahme". "Bilanziert" bedeutet, dass es sich um eine "ausgewogene" Nährstoffzufuhr handelt. |
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